Teilnahmebedingungen
Gewinnspiel „Knorr & Philips Airfryer“
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels „[Knorr & Philips Airfryer]“ ist die Unilever Deutschland GmbH, Neue Burg 1, 20457 Hamburg (nachfolgend: „Unilever“ und/oder „Veranstalterin“ und/oder „wir“). Unilever führt in Deutschland unter der Marke KNORR im Aktionszeitraum vom 27.04.2026 bis zum 05.07.2026 ein Gewinnspiel mit 150 Verlosungen unter dem Titel „Knorr & Philips Airfryer“ durch.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet hat. Davon ausgenommen sind Mitarbeiter von Unilever, der Kooperationspartner sowie von Drittunternehmen, die in die Durchführung des Gewinnspiels involviert sind, sowie deren jeweilige Familien- und Haushaltsangehörige. Eine Teilnahme durch und für Dritte, über Gewinnspielvereine und automatisierte Dienste ist ausgeschlossen. Unilever behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen aufgrund von falschen Angaben, Verdacht auf Manipulationen, der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel oder strafbarem Verhalten von der Aktion auszuschließen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Teilnahme
Für die Teilnahme gilt es das Teilnahmeformular auf der Aktionsseite https://www.knorr.com/de/airfryer-gewinnspiel.html auch erreichbar über knorr.com/de/airfryer-gewinnspiel, vollständig auszufüllen und abzusenden.
Die Teilnahme ist bis zum 05.07.2026 um 23:59 Uhr möglich.
4. Teilnahmeschluss, Anzahl der möglichen Teilnahmen
Das Gewinnspiel läuft vom 27.04.2026 00:00 Uhr bis 05.07.2026, 23:59 Uhr. Verspätete Teilnahmen, gleich aus welchem Grund, werden nicht berücksichtigt. Pro Person und E-Mail-Adresse ist eine Teilnahme möglich.
5. Gewinne, Verlosung sowie Benachrichtigung
Unter allen gültigen, vom Aktionsstart bis zum Teilnahmeschluss eingegangenen Teilnahmen, verlosen wir im Zufallsverfahren am 06.07.2026 folgende Gewinne:
Pro Haushalt und pro Person ist nur ein Gewinn möglich.
Gewinnbenachrichtigung
Die Gewinner:innen werden innerhalb einer Woche nach Aktionsende per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der:die Gewinner:in innerhalb von 48 Stunden nach der Gewinnbenachrichtigung nicht zurück, erfolgt eine Nachfristsetzung von weiteren 48 Stunden. Gibt der:die Gewinner:in erneut keine Rückmeldung, erlischt der Gewinnanspruch und es wird einmalig ein:e Ersatzgewinner:in gezogen.
Kann einem:er Gewinner:in die E-Mail nicht zugestellt werden, da diese nicht korrekt angegeben wurde oder das Postfach die Zustellung ablehnt, erlischt der Gewinnanspruch direkt und es wird ein:e Ersatzgewinner:in gezogen.
Um sicherzustellen, dass nur ein Gewinn pro Haushalt unter Einhaltung der Teilnahmebedingungen vergeben wird, werden die Gewinner:innen gebeten die postalische Adresse und Bestätigung der Volljährigkeit mitzuteilen. Unilever behält sich vor die persönlichen Angaben auf Anfrage zu überprüfen, in dem der Gewinner ein Ausweisdokument vorlegt.
6. Barauszahlung/Tausch/Abtretung
Ein Tausch und/oder Abtretung eines Gewinns oder die Auszahlung eines möglichen Differenzbetrages sowie eine Barauszahlung sind nicht möglich.
7. Gewinnspielbeendigung
Die Veranstalterin hat das Recht, jederzeit und ohne Vorankündigung einen Gewinnspiel-Zeitraum zu ändern oder ein Gewinnspiel fristlos zu beenden, z.B. wenn die Funktionsfähigkeit der Systeme der Veranstalterin aus technischen oder sonstigen, von der Veranstalterin unabhängigen Gründen eingeschränkt werden sollte oder der Verdacht entstehen sollte, dass ein Teilnehmer die Ergebnisse des Gewinnspiels zu beeinflussen versucht.
8. Ausschluss von der Teilnahme
Die Teilnahme über automatisierte Verfahren oder sonstige Manipulationen bzw. derartige Versuche (auch durch Dritte) ist ebenso nicht gestattet, wie der Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder ein diesbezüglicher Versuch. Die Veranstalterin hat z.B. in den vorgenannten Fällen oder eines dahingehenden Verdachts das Recht, Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen, Gewinne nachträglich abzuerkennen oder zurückzufordern.
9. Haftung:
a) Die Haftung von Unilever für Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt:
● Unilever haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden; und
● Unilever haftet nicht wegen leichter Fahrlässigkeit im Übrigen.
b) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn und soweit Unilever eine Garantie übernommen hat.
c) Ziffern a) und b) gelten entsprechend für die Haftung von Unilever für vergebliche Aufwendungen.
d) Der Teilnehmer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
10. Datenschutz
Die Veranstalterin verwendet mitgeteilte Daten der Teilnehmer gemäß den Bestimmungen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts.
Hinweis: Die Firma SAFE Promotions GmbH wurde von Unilever Deutschland GmbH mit der Abwicklung der Aktion entsprechend beauftragt. Teilnahmedaten werden durch die Firma SAFE Promotions GmbH vertraulich und nach geltenden Datenschutzrichtlinien behandelt. SAFE Promotions nutzt die Daten nur für die Aktionsabwicklung, den Gewinnversand und den Fall notwendiger Rückfragen. Es gilt der Datenschutzhinweis von Unilever unter https://www.unilevernotices.com/privacy-notices/germany-german.html
Rechte der Teilnehmer:
Neben dem Recht auf Widerruf einer uns gegenüber erteilten Einwilligungen stehen Dir bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen die folgenden weiteren Rechte zu:
11. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so werden die Bedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Gleiches gilt für das Schließen einer Vertragslücke. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stand: April 2026